Wir informieren Sie hier regelmäßig über interessante Urteile und aktuelle Rechtsfragen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.
Unser neues Angebot für Sie als Unternehmer, Personalleiter oder Führungskraft
Unsere Anwalts-Flatrates
Tägliche Unterstützung für Ihre Führungskräfte
Erfolgreiche Mitarbeiterführung hat immer auch eine arbeitsrechtliche Komponente. Mit unseren Beraterangeboten möchten wir Sie in Ihrem Tagesgeschäft unterstützen.
Die Situation:
Als Führungskraft haben Sie vielfältige Aufgaben und stehen meistens den ganzen Tag unter Druck.
Sie müssen die richtigen Mitarbeiter auswählen, vielleicht auch den Arbeitsvertrag verhandeln. Sie müssen die Mitarbeiter entsprechend ihres Arbeitsvertrages einsetzen und ihnen die richtigen Arbeitsanweisungen erteilen. Und dies im Hinblick darauf, dass jede dieser Entscheidungen im Streitfalle gerichtlich überprüft würde.
Gewinnen oder verlieren vor Gericht basiert also auch darauf, dass der Arbeitsvertrag und die erteilten Arbeitsanweisungen wasserdicht sind.
Wenn Ihre Mitarbeiter auch noch durch Schlechtleistung oder Fehlverhalten auffallen, müssen Sie in kurzer Zeit die richtigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergreifen, Mitarbeitergespräche führen, Ermahnungen, Abmahnungen und/oder Kündigungen aussprechen.
Dass diese Maßnahmen rechtlich korrekt ergriffen werden, ist eine unbedingte Voraussetzung, dass Sie vor Gericht Bestand haben. Die wenigsten Arbeitnehmer nehmen Sanktionen ohne Gegenwehr hin.
Ehe Sie sich versehen, finden Sie sich vor dem Arbeitsgericht wieder und hier kann der kleinste Fehler in einer Abmahnung sehr teuer werden. Abfindungen im oberen 4-stelligen Bereich können auf Sie zukommen, und zwar auch für einen Mitarbeiter, der vielleicht schon seit langem seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Und das nur, weil vielleicht die der Kündigung zugrunde liegende Abmahnung fehlerhaft war.
Flatrate-Angebot-Arbeitsrecht.pdf
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Neue Kooperation mit der Fa. Jarmuzek & Partner, Leverkusen
Wir freuen uns über eine neue Kooperation mit Herrn Bernhard Jarmuzek, Fa. Jarmuzek & Partner, einem Spezialisten für die Überprüfung von Berufsgenossenschaftsbeiträgen.
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Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Arbeitnehmern in Führungspositionen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2009, 9 AZR 72/09
16.04.2010. Wer Elternzeit nimmt, muss nicht zu Hause bleiben. Es gibt auch die Möglichkeit, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, besteht nach einer Beschäftigungszeit von mehr als sechs Monaten sogar ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, es sei denn, es stehen "dringende betriebliche Gründe" http://lexetius.com/2009,4226. http://lexetius.com/2009,4226 Führungskräften sind Arbeitgeber mit vermeintlich dringenden betrieblichen Gründen meistens schnell bei der Hand und behaupten, die Führungsposition könne nur in Vollzeit ausgeübt werden. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stärkt jetzt mit deutlichen Worten den Anspruch von Führungskräften auf Teilzeit in der Elternzeit. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2009, 9 AZR 72/09 |

