Wie hoch ist unser Honorar?

 

Für die anwaltliche Vertretung vor Gericht gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebühren richten sich meistens nach den Streitwerten und der Art der anfallenden Tätigkeit.

Auch für die beratende und außergerichtliche Tätigkeit kann das RVG zugrunde gelegt werden, allerdings ist den meisten Mandanten eine klare, nachvollziehbare Abrechnung lieber. Daher bieten wir grundsätzlich an, nach Bearbeitungszeit auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung abzurechnen.

 

Für Firmenmandate allgemein und für die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern berechnen wir einen Stundensatz von € 250,00/Std. zzgl. MwSt.  

In Einzelfällen kann es auch sinnvoll sein, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

 

Sehr gerne bieten wir Ihnen die nun auch endlich zulässige Möglichkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren.


Wir haben auch verschiedene Beraterpakete im Angebot. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

 

In jedem Fall besprechen wir zu Beginn der Zusammenarbeit die Honorarfrage persönlich.